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Zuletzt aktualisiert: November 2025

1. Einleitende Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Vermieter (Tripola Motorrad, betrieben von: KD18 holdings s.r.o., Unternehmens-ID (IČ): 177 45 837, USt-ID (DIČ): CZ17745837, Sitz: Růžová 972/1, Nové Město, 110 00 Praha 1 (nachfolgend der „Vermieter“)) und der natürlichen oder juristischen Person, die das Fahrzeug mietet (nachfolgend der „Mieter“).

1.2. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Bestätigung einer verbindlichen Online-Reservierung bestätigt der Mieter, dass er diese AGB gelesen hat und sich mit deren Geltung einverstanden erklärt.


2. Voraussetzungen für den Mieter

2.1. Der Mieter (Fahrer) muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter von 25 Jahren.
  • Besitz eines gültigen Motorradführerscheins (Klasse A) seit mindestens 3 Jahren.
  • Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sowie des Führerscheins bei der Fahrzeugübernahme.

2.2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Vermietung zu verweigern, wenn der Mieter diese Dokumente nicht vorlegt oder wenn berechtigte Zweifel an der Fähigkeit des Mieters bestehen, das Motorrad sicher zu führen.


3. Reservierungs- und Zahlungsbedingungen

3.1. Eine Reservierung gilt als verbindlich, sobald sie vom Vermieter bestätigt wurde und die Zahlung erfolgt ist.

3.2. Mietpreise: Der Mietpreis umfasst die Nutzung des Fahrzeugs, die gesetzliche Haftpflichtversicherung (POV), die Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung sowie Steuern. Nicht enthalten sind Kraftstoff und Verkehrsbußgelder.

3.3. Stornobedingungen:
Im Falle einer Stornierung der Reservierung durch den Mieter gelten folgende Gebühren:

  • 30 Tage oder mehr vor dem vereinbarten Abholtermin: 100 % Erstattung (kostenlose Stornierung).
  • 15 bis 29 Tage vor dem Abholtermin: 50 % Erstattung.
  • Weniger als 15 Tage vor dem Abholtermin: keine Erstattung (Stornogebühr 100 %).

3.4. Gibt der Mieter das Motorrad früher als vertraglich vereinbart zurück, ist der Vermieter nicht verpflichtet, den ungenutzten Teil des Mietpreises zu erstatten.


4. Kaution (Security Deposit)

4.1. Vor der Übergabe des Motorrads ist der Mieter verpflichtet, eine rückzahlbare Kaution zu leisten.

4.2. Die Höhe der Kaution ist im Mietvertrag angegeben (unterschiedlich je nach Motorradmodell).

4.3. Die Kaution wird auf der Kreditkarte des Mieters blockiert (vorautorisiert).

4.4. Die Kaution dient zur Abdeckung möglicher Schäden, Selbstbeteiligungen aus der Versicherung, fehlendem Kraftstoff, Reinigungsgebühren oder Verkehrsbußgeldern.

4.5. Die Kaution (bzw. die Kartenblockierung) wird innerhalb von 3 Werktagen nach ordnungsgemäßer, schadensfreier Rückgabe des Fahrzeugs freigegeben.


5. Rechte und Pflichten des Mieters

5.1. Der Mieter ist verpflichtet:

  • Das Motorrad ausschließlich bestimmungsgemäß und gemäß den geltenden Straßenverkehrsvorschriften zu benutzen.
  • Das Motorrad vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen (z. B. Lenkschloss, Alarmanlage usw. verwenden).
  • Bei längeren Fahrten regelmäßig den Ölstand, den Reifendruck und den allgemeinen technischen Zustand des Motorrads zu kontrollieren.
  • Nur den vom Hersteller vorgeschriebenen Kraftstoff zu verwenden (in der Regel E5 / Premium bleifrei).

5.2. Verbotene Nutzungen:
Der Mieter darf das Motorrad NICHT:

  • für Rennen, Wettbewerbe oder Offroad-Fahrten verwenden (Schotterstraßen, die rechtlich für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, sind zulässig; Fahren im freien Gelände / Hard Enduro ist verboten).
  • an Dritte weitervermieten oder untervermieten.
  • unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten fahren, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
  • in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Schengen-Raums befahren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.

6. Fahrzeugübergabe und -rückgabe

6.1. Übergabe: Das Motorrad wird sauber, mit vollem Kraftstofftank und in einwandfreiem technischen Zustand übergeben. Bereits vorhandene Kratzer oder Schäden werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.

6.2. Rückgabe: Der Mieter muss das Motorrad:

  • zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgeben,
  • mit vollem Kraftstofftank zurückgeben („Full-to-Full“-Regelung). Unterbleibt das Nachtanken, wird ein Aufpreis von 30 € zuzüglich der Kraftstoffkosten berechnet,
  • in einem angemessen sauberen Zustand zurückgeben. Übermäßige Verschmutzung (z. B. starke Verschlammung) kann mit einer Reinigungsgebühr von 50 € berechnet werden.

6.3. Verspätete Rückgaben von mehr als 60 Minuten ohne vorherige Mitteilung können als zusätzlicher Miettag berechnet werden.


7. Versicherung und Haftung

7.1. Haftpflichtversicherung (POV): In den Mietpreis eingeschlossen. Deckt Schäden ab, die Dritten zugefügt werden.

7.2. Kaskoversicherung / Collision Damage Waiver (CDW): Das Motorrad ist gegen Beschädigung und Diebstahl versichert. Der Mieter haftet jedoch für Schäden bis zur Höhe der im Vertrag festgelegten Selbstbeteiligung (Excess).

7.3. Volle Haftung des Mieters: Die Versicherung deckt NICHT ab (und der Mieter haftet vollumfänglich für):

  • Schäden, die durch Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen.
  • Schäden, die durch nicht autorisierte Fahrer verursacht werden.
  • Schäden an Reifen (Platten), Felgen und Spiegeln, sofern sie nicht durch einen Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht wurden.
  • Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren.
  • Diebstahl persönlicher Gegenstände (Helme, Jacken, Navigationsgeräte), die auf dem Motorrad zurückgelassen wurden.

8. Unfälle und technische Defekte

8.1. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder Schadens ist der Mieter verpflichtet:

  • unverzüglich die Polizei zu informieren (wenn eine dritte Partei beteiligt ist oder ein größerer Schaden entstanden ist) und ein polizeiliches Protokoll zu beschaffen,
  • den Vermieter unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren.

8.2. Im Falle eines technischen Defekts, der nicht vom Mieter verursacht wurde, wird sich der Vermieter bemühen, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen oder eine Pannenhilfe zu organisieren.


9. Verkehrsverstöße

9.1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alle Verkehrsverstöße (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße), die während der Mietdauer begangen werden.

9.2. Geht beim Vermieter nach Ende der Mietdauer eine Mitteilung über ein Bußgeld ein, verpflichtet sich der Mieter, dieses Bußgeld zu bezahlen sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € zu entrichten.


10. Schlussbestimmungen

10.1. Rechtsverhältnisse, die durch diese AGB nicht geregelt sind, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Vermieters in Prag zuständige Gericht.