Bei Tripola Motorrad möchten wir, dass Sie Ihre Fahrt mit größtmöglicher Gelassenheit genießen. Nachfolgend finden Sie die Details zu unseren Versicherungsoptionen und Kautionsbedingungen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, im Schadensfall am Motorrad die finanzielle Verantwortung bis zur Höhe der von ihm gewählten Versicherungsoption (Basic oder VIP) zu übernehmen.
Allgemeine Haftung & Ausschlüsse
Trotz unserer Vollkaskoversicherung wird der Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er in den folgenden Fällen für alle Schäden voll haftbar ist (unbeschränkte Haftung):
- Wenn der Mieter die Bestimmungen des Mietvertrags nicht einhält (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen).
- Wenn der Mieter den Unfallort verlässt, an dem er beteiligt war.
- Wenn der Schaden vorsätzlich, absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird.
- Wenn der Mieter die vereinbarte Mietdauer ohne vorherige Mitteilung überschreitet.
- Wenn das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Rauschmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen geführt wird.
- Wenn das Fahrzeug in nicht zugelassenen Bereichen gefahren wird, z. B. im Gelände, auf Forstwegen, unbefestigten Straßen (sofern nicht ausdrücklich für bestimmte Modelle erlaubt) oder auf Rennstrecken.
1. Basic-Versicherung (inklusive)
Die Basic-Versicherung ist im standardmäßigen Tagesmietpreis enthalten. Sie bietet Vollkasko-Schutz für das Fahrzeug unter folgenden Bedingungen:
Deckungsdetails:
- Selbstbeteiligung bei Schäden (Excess): 3.000 €
Im Falle von Schäden, Unfall oder Brand haftet der Fahrer für Reparaturkosten bis zu 3.000 €. Kosten, die diesen Betrag übersteigen, werden von der Versicherung übernommen. - Selbstbeteiligung bei Diebstahl: 5.000 €
Im Falle eines Diebstahls des Motorrads trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000 €. - Haftpflichtversicherung:
Deckt Fahrzeuge, Fahrer und Mitfahrer Dritter bis zu einem Betrag von 50.000.000 € pro Unfall. - Unfallversicherung für den Fahrer:
- Ärztliche Hilfe für den Fahrer: bis zu 900 € (innerhalb von 365 Tagen nach dem Unfall).
- Entschädigung im Todesfall: 6.000 €.
- Entschädigung bei dauerhafter Invalidität: maximal 6.000 € (abhängig vom Schweregrad).
Hinweis: Nur der im Vertrag eingetragene, autorisierte Fahrer ist versichert.
2. VIP-Versicherung (optionales Upgrade)
Kosten: 25 € pro Miettag
Reisen Sie mit zusätzlicher Sicherheit. Die VIP-Option reduziert Ihr finanzielles Risiko im Falle eines Unfallschadens deutlich.
Deckungsdetails:
- Selbstbeteiligung bei Schäden (Excess): reduziert auf 500 €
Im Falle von Schäden, Unfall oder Brand ist die Haftung des Fahrers auf lediglich 500 € begrenzt. Den Rest übernimmt Tripola Motorrad. - Selbstbeteiligung bei Diebstahl: 5.000 €
Hinweis: Auch mit VIP-Versicherung bleibt die Selbstbeteiligung im Falle eines Fahrzeugdiebstahls bei 5.000 €. - Haftpflichtversicherung:
Deckt Fahrzeuge, Fahrer und Mitfahrer Dritter bis zu einem Betrag von 50.000.000 € pro Unfall. - Unfallversicherung für den Fahrer:
- Ärztliche Hilfe für den Fahrer: bis zu 900 €.
- Entschädigung im Todesfall: 6.000 €.
- Entschädigung bei dauerhafter Invalidität: maximal 6.000 €.
Kaution
Unabhängig von der gewählten Versicherungsoption ist bei der Fahrzeugübernahme eine Kaution zu leisten.
- Die Angaben Ihrer Kreditkarte dienen als Sicherheit.
- Der Kautionsbetrag wird auf Ihrer Karte blockiert (vorautorisiert) und nach der sicheren Rückgabe des Motorrads wieder freigegeben.
- Wichtig: Die Kaution deckt nicht nur Unfallschäden ab, sondern auch mögliche Parkbußgelder, fehlenden Kraftstoff oder verlorene Schlüssel/Zubehörteile.
